Samstag, 11. Dezember 2021

Bewerbungsgesprach Fragen Nach Krankheiten

Wenn du deine Gehaltsvorstellung noch nicht in der Bewerbung angegeben hast solltest du nun eine konkrete Zahl nennen können. Krankheiten sind für einige Arbeitgeber nach wie vor ein rotes Tuch.


Vorstellungsgesprach Haben Sie Krankheiten Focus Online

Die Personalchefs haben selbstverständlich das Recht den Bewerbern im Vorstellungsgespräch Fragen zu stellen.

Bewerbungsgesprach fragen nach krankheiten. Sie kann dazu führen dass Sie Informationen über sich preisgeben nach denen der Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch nicht fragen darf. Frage nach Gewerkschafts- Partei oder Vereinszugehörigkeit Auch diese Fragen sind im Bewerbungsgespräch unzulässig. Doch es gibt eine ganze Reihe von Fragen auf die Sie im Bewerbungsgespräch keine Antwort geben müssen.

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch gibt es mehr als Sie wahrscheinlich annehmen. Nach einer geplanten Kur im Bewerbungsgespräch zu fragen ist zulässig da Sie regelmäßig ein starkes Interesse daran haben dass Ihr neuer Mitarbeiter sofort und dauerhaft eingesetzt werden kann. Zu den unzulässigen Fragen im Einstellungsgespräch kann die Frage nach Krankheiten gehören wenn diese nicht wichtig für die Tätigkeit am Arbeitsplatz sind.

Wann sind unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch doch erlaubt. Nach Ansicht des EuGH kann eine langandauernde Krankheit die zu physischen oder psychischen Einschränkungen des Betroffenen führt wie eine Behinderung zu behandeln sein EuGH Urteil vom 1104. Fragt man Sie zu Ihrem aktuellen Gesundheitszustand müssen Sie im Normalfall keine Auskunft darüber geben.

Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran zu wissen ob der Bewerber gesundheitlich in der Lage ist. So zum Beispiel wenn der Arbeitgeber sich über geplante und bevorstehende Operationen oder Kuren erkundigt oder um mögliche ansteckende Krankheiten. Wichtig ist dass Sie gut vorbereitet an das Gespräch gehen.

Arbeitgeber müssen ein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse für derartige Fragen vorweisen können. Auch Fragen nach Schulden oder einer früheren Gefängnisstrafe sind im Bewerbungsgespräch in der Regel nicht zulässig. Die Frage nach einer Krankheit ist nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nur zulässig wenn dadurch die generelle Arbeits- und Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers betroffen ist.

20 Fragen im Bewerbungsgespräch die Sie nicht beantworten müssen. Bei Bewerbern die in der Vergangenheit häufiger oder langfristig gesundheitlich beeinträchtigt waren wird vermutet dass dies auch in Zukunft der. Bei allen Regeln gibt es Ausnahmen.

Doch clevere Personaler umgehen diese Regelungen indem Sie die Fragen umformulieren. Überlegen Sie schon vorher welche auch unangenehmen Fragen auf Sie zukommen könnten und legen Sie sich Antworten zurecht. Eine Möglichkeit ist ein witziges Beispiel aus Ihrer Freizeit zu nennen.

Ein berechtigtes Interesse besteht im Hinblick auf Krankheiten die eine Minderung der Arbeitsfähigkeit zur Folge haben bzw. Auch sind Fragen nach Behinderungen unzulässig. Alternativ können Sie auf eine Ihrer Schwächen eingehen.

Danach im Bewerbungsgespräch zu fragen ist grundsätzlich nicht zulässig. Antworten Sie klug auf diese Frage. Die auf Grund des zu besetzenden Arbeitsplatzes Gefahren für andere Mitarbeiter oder KundenPatienten darstellen können.

Danach fragen dürfen sie allerdings nicht ebenso wenig wie nach der Parteizugehörigkeit. Wenn Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch Bewerber nach Krankheiten beziehungsweise ihrem Gesundheitszustand fragen greifen sie damit rechtlich gesehen in deren geschützte Individualsphäre ein. Hat ein Bewerber in einem solchen Fall nichts von sich aus geäußert oder gar auf eine gezielt gestellte Frage nach einer Krankheit die Unwahrheit gesagt sind.

Für einen Arzt ist die Frage nach Verkehrsdelikten im Vorstellungsgespräch dagegen in der Regel unzulässig. Welche das sind erklärt Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne. Dies gilt unter anderem auch wenn eine Ansteckungsgefahr für die Kollegen oder andere Mitarbeiter besteht.

Solltest du dich jedoch in einem sogenannten Tendenzbetrieb bewerben wie bei einer politischen Partei einer Gewerkschaft oder ähnlichem stellt das eine Ausnahme dar da in diesem Fall die auszuführende Tätigkeit direkt. Es geht auch nicht dass du nach einer Behinderung gefragt wirst. Krankheiten Der Arbeitgeber darf sich nur sehr begrenzt nach Krankheiten erkundigen.

Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch. Vorstellungsgespräch der Umgang mit Fragen zur Krankheitsgeschichte. Die Frage nach dem richtigen Verhalten lässt sich nicht generell beantworten.

Wie Personaler verbotene Fragen umgehen. Die Offenbarungspflicht gilt auch für Bewerber mit ansteckenden Krankheiten oder so. Eine drohende Haftstrafe darf dem Arbeitgeber gegenüber natürlich nicht verschwiegen werden hier besteht eine Offenbarungspflicht des Bewerbers.

Überlege dir also vorher gut wie viel du im neuen Job verdienen möchtest. Was nicht heißt dass sich jeder Arbeitgeber auch daran hält. Recherchiere durchschnittliche Gehälter.

Frage nach Krankheiten. Sofern eine Krankheit auch eine Auswirkung auf deine Tätigkeit im Unternehmen hat ist diese oder eine ähnliche Frage auch zulässig. So sind Fragen nach einer möglichen Schwangerschaft Ihrer Religion oder einer Krankheit gesetzlich tabu.

An einigen Stellen sind sogar Lügen erlaubt. Die Frage nach dem Wunsch-Gehalt gehört definitiv zu den typischen Fragen im Bewerbungsgespräch. In welchen Fällen Sie eine Antwort schuldig sind erfahren Sie im Folgenden.

Doch es gibt Ausnahmen. Eigentlich sind Fragen nach Krankheiten im Vorstellungsgespräch nicht zulässig. Nach der Gesundheit und nach Krankheiten Mit einem konkreten Bezug zu der Stelle und den Arbeitsbedingungen kann diese Frage jedoch bereits im Vorstellungsgespräch erlaubt sein.

By Arbeits-ABC Redaktion 9. Diese Frage ist knifflig. Laut Antidiskriminierungsgesetz AGG dürfen Bewerber unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch zwar immer mit einer Lüge beantworten wenn zu befürchten ist dass die Wahrheit zu einer Diskriminierung führt.

Eine Auskunftspflicht über Krankheiten besteht dagegen im Arbeitsrecht wenn sich aus der Krankheit eine eventuelle Ansteckungsgefahr für andere Arbeitnehmer ergibt.


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